AUSLOBUNG
Westfälischer Preis für Baukultur 2025
Auszeichnung vorbildlicher Projekte in Westfalen-Lippe
Auslober
Der Westfälische Preis für Baukultur 2025 wird durch den Landschaftsverband Westfalen-Lippe ausgelobt. Die Konzeption und Durchführung des Preises liegen bei der LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen.
Förderer
Der Westfälische Preis für Baukultur 2025 wird gefördert durch die Ernsting Kunst- und Kulturstiftung (Coesfeld), das Klinkerwerk Hagemeister (Nottuln) und die NRW.BANK (Düsseldorf/Münster).
1. Ziele der Auszeichnung
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe lobt nach 2010 und 2015 zum dritten Mal den Westfälischen Preis für Baukultur aus, mit dem er Projekte aus Städtebau, Architektur und Freiraumplanung auszeichnet, die einen besonderen Beitrag zur Entwicklung der Baukultur in Westfalen-Lippe leisten.
Das Verfahren richtet sich an Stadtplaner:innen, Architekt:innen, Landschaftsarchitekt:innen sowie private und öffentliche Auftraggeber:innen, darunter auch Kommunen und Institutionen, die in den letzten zehn Jahren (2015-2025) herausragende Projekte in Westfalen-Lippe realisiert haben. Die eingehenden Beiträge aus allen Regionen in Westfalen-Lippe liefern einer breiten Öffentlichkeit wie auch dem LWL-Fachamt für die eigene Vermittlungsarbeit eine wichtige Informationsbasis über das aktuelle Baukulturgeschehen.
Ziel des Preises ist, die Bedeutung der Baukultur für das Profil der Städte, Dörfer und Gemeinden zu unterstreichen und eine verstärkte öffentliche Diskussion hierüber anzuregen.
Die Projekte sollen bewusste Bezüge zu ihrem gewachsenen Kontext erkennen lassen und den jeweiligen Ort in hoher gestalterischer Qualität weiterentwickeln. Vor dem Hintergrund des Klimawandels soll die ressourcenschonende Kultur des Weiterbauens in Bezug auf Stadt und Gebäude sowie Konstruktion und Material besonders gewürdigt werden. Das Spektrum von Projekten wird damit bewusst breit gefächert.
Neben Neubauten sind insbesondere Umbau- und Erweiterungsbaumaßnahmen sowie Modernisierungen und Umnutzungen von Bestandsgebäuden gewünscht. Ebenso An- und Umbauten, solange deren Projektschwerpunkt auf seinem neu- bzw. umgebauten Teil liegt. Dies gilt entsprechend auch für Baudenkmäler. Reine Denkmalsanierungen werden von der Teilnahme ausgenommen. Die Qualität der Planungs-, Beteiligungs- und Umsetzungsverfahren stellt ein wichtiges Kriterium für die Preisvergabe dar.
2. Gegenstand der Auszeichnung
Im Schwerpunkt sollen Projekte aus Städtebau, Architektur und Freiraumplanung gewürdigt werden, die den eingangs beschriebenen Zielsetzungen in herausragender Weise entsprechen. Grundsätzlich sind alle Baumaßnahmen und Bautypologien zugelassen: für Bildung und Forschung, Büro und Verwaltung, Gesundheit und Sport, Gewerbe und Industrie, Kultur und Kirche, Öffentliche Bauten, Tourismus und Freizeit, Verkehr und Infrastruktur sowie Wohnungsbau. Ausgezeichnet werden können auch Stadtentwicklungsprojekte (z.B. Quartiere, Revitalisierung von Ortsmitten, Konversionsprojekte) und Freiraumanlagen als Teil der Landschaftsarchitektur.
Realisierte Projekte aus kleinen, mittleren sowie großen Städten und Gemeinden aus Westfalen-Lippe sind willkommen.
3. Bewerbungsbedingungen
3.1 Anforderungen an die Bewerber:innen
Um den Westfälischen Preis für Baukultur können sich natürliche und juristische Personen als EinzeIbewerber:in oder als Bewerbergemeinschaften mit ihren in Westfalen-Lippe realisierten Projekten bewerben. Ausdrücklich wird dazu aufgerufen, dass sich private wie öffentliche Auftraggeber:innen sowie Architektur- und Planungsbüros zu Bewerbergemeinschaften zusammenfinden und sich gemeinsam um den Westfälischen Baukulturpreis bewerben. Es dürfen je Einzelbewerber:in oder Bewerbergemeinschaft auch mehrere Projekte pro Auszeichnungsverfahren eingereicht werden. Mit der Einreichung der Bewerbungsunterlagen wird sichergestellt, dass die Bewerbung im gegenseitigen Einvernehmen aller Projektbeteiligten erfolgt.
Die Abgabe der Bewerbung (online und postalisch) erfolgt federführend über einen sogenannten Einreichenden der Bewerbung, bei Bewerbergemeinschaften über eine Person aus dem Kreis der Projektbeteiligten.
Nicht teilnahmeberichtigt sind an der Organisation des Preisverfahrens beteiligte Personen, Mitglieder der Jury sowie deren Angehörige und Mitarbeiter:innen.
Mit der Bewerbung wird anerkannt, dass bei einer Veröffentlichung keine Honorierung oder Kostenerstattung gewährt wird. Die Entscheidung der Jury ist abschließend und unanfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
3.2 Anforderungen an das Projekt
Das Projekt, das angemeldet wird, befindet sich in Westfalen-Lippe und ist zwischen dem 1. März 2015 und dem 30. Mai 2025 fertiggestellt worden.
4. Bewerbungsunterlagen
Die Bewerbung besteht aus zwei Teilen: der Online-Bewerbung und der Zusendung von Print-Unterlagen (Postversand oder Abgabe vor Ort).
4.1 Digitale Unterlagen (Online-Bewerbung)
Die Registrierung und der Upload der Bewerbungsunterlagen sind bis zum 30. Mai 2025 möglich.
4.2 Print-Unterlagen (Postversand oder Abgabe)
Bis zum 30. Mai 2025 sind bei der LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen zwei Plakate in DIN A 1 (Hochformat), die nicht auf Trägermaterial kaschiert sind, einzureichen.
Postadresse:
LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen
Kennwort „Westfälischer Preis für Baukultur 2025“
48133 Münster
Hausadresse:
LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen
Kennwort „Westfälischer Preis für Baukultur 2025“
Landeshaus / Pforte
Freiherr-vom-Stein-Platz 1
48147 Münster
Bei Versand der Print-Unterlagen per Post, Bahn oder anderen Transportunternehmen gilt als Zeitpunkt der Abgabe der Tagesstempel Freitag, 30. Mai 2025, unabhängig von der Uhrzeit.
Die persönliche Abgabe der Printunterlagen bei der Pforte des Landeshauses (Freiherr-vom-Stein-Platz 1, 48147 Münster) kann bis Freitag, 30. Mai 2025, 12.00 Uhr erfolgen.
Die Plakate sollen mit Plänen, Bildern und Texten insbesondere zu folgenden Themen Aussagen treffen:
- Art, Lage und Größenordnung des Projektes
- Städtebauliche/architektonische/freiraumplanerische Qualität
- Umgang mit dem Kontext
- Qualität der Nachhaltigkeit und Zukunftsfähigkeit
- Art und Qualität des Planungs-, Beteiligungs- und Umsetzungsverfahrens
- Die eingereichten Unterlagen verbleiben bei dem Auslober.
Die eingereichten Unterlagen verbleiben bei dem Auslober.
5. Bewertungsverfahren
5.1 Vorprüfung
Die Vorprüfung überprüft die Bewerbungsunterlagen auf Vollständigkeit und die Erfüllung der formalen Anforderungen der Auslobung. Die Vorprüfung wird durch die LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen vorgenommen. Die Ergebnisse der Vorprüfung werden als Arbeitsgrundlage für die Bewertung in der Jury-Sitzung in einem Vorprüfbericht aufbereitet.
5.2 Jury
Es werden bis zu 5 Projekte mit einem Preis ausgezeichnet. Über weitere Anerkennungen der eingereichten Projekte beschließt eine unabhängige Jury.
Die Jury besteht aus den folgenden neun stimmberechtigten Mitgliedern:
Drei Vertreter:innen des LWL:
Dr. Barbara Rüschoff-Parzinger, LWL-Kulturdezernentin
Michael Pavlicic, Vorsitzender des LWL-Kulturausschusses
Dr. Holger Mertens, Leiter der LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen
Drei Vertreter:innen von baukulturellen Partnerorganisationen:
Reiner Nagel, Vorstandsvorsitzender, Bundesstiftung Baukultur, Potsdam
Susanne Crayen, Vizepräsidentin, Architektenkammer Nordrhein-Westfalen
Peter Köddermann, Geschäftsführer Programm, Baukultur Nordrhein-Westfalen e.V.
Drei Vertreter:innen mit überregionaler Büro- und Hochschulexpertise:
Prof. Joachim Schultz-Granberg, Stadtplaner und Architekt, Berlin / Münster
Jórunn Ragnarsdóttir, Architektin, Stuttgart / Berlin
Prof. Stephan Lenzen, Landschaftsarchitekt, Bonn
In der Jurysitzung am 30. September 2025 werden die prämierten Projekte festgestellt und benannt.
5.3 Bewertungskriterien
Die eingereichten Beiträge werden hinsichtlich ihrer Vorbildlichkeit ausschließlich nach den folgenden Kriterien bewertet. Die Reihenfolge stellt keine Gewichtung dar:
- Qualität des Städtebaus
- Qualität der Architektur
- Qualität der Freiraumplanung
- Qualität der Einbindung in den gewachsenen Kontext
- Qualität der Nachhaltigkeit und Zukunftsfähigkeit
- Qualität der Planungs-, Beteiligungs- und Umsetzungsverfahren
6. Preisverleihung und Auszeichnung
Die Preisverleihung findet am 10. November 2025 im LWL-Museum für Kunst und Kultur in Münster statt. Alle Wettbewerbsteilnehmenden sind hierzu herzlich eingeladen. Die Preisträger:innen werden im Vorfeld informiert. Die Auszeichnung ist nicht mit einem Preisgeld dotiert. Stattdessen versteht sie sich als ein ideelles Zeichen der Wertschätzung des ausgezeichneten Objektes. Die Auszeichnung erfolgt durch die Verleihung einer Urkunde und einer Gebäudeplakette.
7. Präsentation und Dokumentation
Die ausgezeichneten Projekte werden im Anschluss an die Preisverleihung in verschiedenen Medienformaten präsentiert, darunter in Kurzfilmen, in einer Publikation sowie im Internet und in einer Ausstellung. Auch werden sie im Rahmen der weiteren Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Auslobers verwendet.
8. Fristen und Termine
Veröffentlichung der Auslobung 24. März 2025
Beginn Online Bewerbung 10. April 2025
Ende Online-Bewerbung 30. Mai 2025, 23:59 Uhr
Versand Print-Unterlagen 30. Mai 2025, Tagesstempel
Persönliche Abgabe Print-Unterlagen 30. Mai 2025, 12:00 Uhr
Jurysitzung 30. September 2025
Preisverleihung 10. November 2025
Dokumentation / Ausstellung Anfang 2026
9. Impressum
Konzeption und Durchführung
LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen
Fürstenbergstraße 15, 48147 Münster
www.lwl-dlbw.de
Kontakt
Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL)
LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen
Stefan Rethfeld
Leiter Sachbereich Vermittlung und Baukultur
Fürstenbergstr. 15
48147 Münster
Tel.: 0251 591-3574
Fax: 0251 591-4025
E-Mail: stefan.rethfeld@lwl.org
www.westfaelischer-baukulturpreis.de

